Menümobile menu

Sprachen-Stipendium der EKHN

Pandemiebedingte Sonderregelung: Sprachen-Stipendium der EKHN jetzt verfügbar!

Im Zuge der Pandemie hat das Referat Personalförderung und Hochschulwesen der Kirchenverwaltung der EKHN eine spezielle Sonderregelung geschaffen, um den Bedürfnissen der Studierenden gerecht zu werden. Diese Regelung betrifft das „Sprachen-Stipendium“ und erstreckt sich auf den Zeitraum von 2020-2022. Falls Sie pandemiebedingt einen kostenpflichtigen Sprachkurs in den genannten Jahren belegt haben, können Sie die anfallenden Kosten gemäß den geltenden Richtlinien des „Sprachen-Stipendiums“ der EKHN bis zum 31.12.2023 beim Referat Personalförderung und Hochschulwesen einreichen.

Hierfür benötigen Sie lediglich das gewohnte Antragsformular.

Antragsformular Sprachen-Stipendium

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top